Alternativ besteht die Möglichkeit der Mietkautionsbürgschaft, so können vorübergehende Engpässe, welche meist mit dem Einzug in eine neue Wohnung zusammenhängen, vermieden werden. In diesem Beitrag werden wichtige Fakten zum Thema aufgeworfen sowie Vor- und Nachteile des Systems ausführlich erläutert.
Mietkautionsbürgschaft Vergleich
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Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Inhalt
- Mietkautionsbürgschaft Vergleich
- Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
- Was sollte ich als Mieter über die Mietkautionsbürgschaft wissen?
- Was sollte ich als Vermieter über die Mietkautionsbürgschaft wissen?
- Wie läuft das System der Mietkautionsbürgschaft ab?
- Gibt es Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft?
- Welche Zielgruppe sollte angesprochen werden?
- Welche Vorteile weist eine Mietkautionsversicherung auf?
- Nachteile
Was sollte ich als Mieter über die Mietkautionsbürgschaft wissen?
Die Mietkautionsbürgschaft wird auch als Mietkautionspolice oder Mietkautionsversicherung bezeichnet. Wenn bei einer Wohnung, welche mit der Mietkautionsbürgschaft abgesichert ist, Mietschäden auftreten, wendet der Vermieter sich direkt an den Bürgen, nicht an den Mieter selbst. Als Bürge kann jede Privatperson eintreten, welche eine positive Bonität aufweisen kann. Alternativ können natürlich auch Versicherungen oder Kreditinstitute als Bürgen eintreten. Die Mietkautionsbürgschaft kann sowohl für private Zwecke als auch Gewerbliche verwendet werden.
Was sollte ich als Vermieter über die Mietkautionsbürgschaft wissen?
Jeder Vermieter kann sich völlig sicher sein, dass es sich bei dem Mieter, welcher einen Bürgen gefunden hat, um einen vertrauenswürdigen Menschen mit positiver Bonität handelt. Abgesehen davon, kann sich jeder Vermieter sicher sein, dass er in einem Schadensfall, umgehend, die volle Summe vom Bürgen erhält. Ein Vorteil für jeden Vermieter ist es somit, bei der Mietkautionsbürgschaft gegen Mietausfälle oder den Ausfall von Teilzahlungen abgesichert zu sein, ein sogenanntes “Abwohnen” der bezahlten Kaution kann nicht erfolgen.
Wie läuft das System der Mietkautionsbürgschaft ab?
Die Bürgschaft kann in vier Teilschritten erfolgen:
- Der Vermieter fordert eine Mietsicherheit, um sich vor Mietschäden abzusichern.
- Im zweiten Schritt muss sich der Mieter an einen Bürgen wenden, welcher im Zweifelsfall die Schadenszahlungen übernimmt.
- Anschließend wird vom Mieter eine Jahresgebühr an den Bürgen entrichtet. Diese variiert je nach Höhe der Mietkaution. Ab der Einreichung der Bürgschaftsurkunde beim Vermieter beginnt der Zeitraum des Schutzes.
- Das Ende der Bürgschaftsurkunde kann frei gewählt werden. Wenn kein Schadensfall aufgetreten ist, kann ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei einem Schadensfall kommt der Bürge gegenüber dem Vermieter für die Kosten auf und kümmert sich um alles. Anschließend muss der Betrag vom Mieter an den Bürgen zurück erstattet werden. Wenn dies erfolgt ist, kann auch in diesem Fall einfach ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.
Gibt es Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft?
Im Allgemeinen gibt es neben der Mietkautionsbürgschaft drei weitere Möglichkeiten die Mietsicherheit aufzubringen.
- Bei der bekanntesten Form der Mietsicherheit handelt es sich um die herkömmliche Barkaution. Bei dieser Variante werden bis zu drei Nettokaltmieten an den Vermieter bezahlt. Die Kaution wird einbehalten bis das Mietverhältnis gekündigt wird oder ein Mietschaden auftritt.
- Die zweite Variante stellt die sogenannte „Privatpersonenbürgschaft“ oder „Elternbürgschaft“ dar. Private Personen mit einer positiven Bonität können als Bürge infrage kommen. So kann beispielsweise ein Elternteil die Zahlungsfähigkeit des sich noch in der Ausbildung befindenden Kindes bestärken. Diese Variante stellt hohe Risiken für den Bürgen dar. Dies resultiert daraus, dass bei Zahlungsrückständen oder Mietschäden der Bürge herangezogen wird und diese begleichen muss.
- Die letzte Alternative bezeichnet die sogenannte „Bankbürgschaft“. Hierbei tritt ein Kreditinstitut als Bürge ein. Das Kreditinstitut haftet für die Mietschäden des Mieters. Mittlerweile stellen fast alle Kreditinstitute Forderungen auf. Diese reichen von einem Konto bei der jeweiligen Bank bis hin zu zusätzlichen Gebühren.
Welche Zielgruppe sollte angesprochen werden?
Grundsätzlich wird jeder Mieter angesprochen, welcher das Geld für die Mietkaution nicht aufbringen kann oder will. Insbesondere für Menschen mit finanziellen Engpässen ist diese Variante der Mietsicherheit sinnvoll.
Welche Vorteile weist eine Mietkautionsversicherung auf?
Finanzielle Freiheiten
Die Mietkautionsbürgschaft bietet dem Mieter enorme finanzielle Freiheiten. Wenn beispielsweise die Kautionsrückzahlung der alten Wohnung noch aussteht, kann für die neue Wohnung (vorübergehend) eine Mietkautionsbürgschaft in Anspruch genommen werden. So können finanzielle Engpässe strikt vermieden werden. Ein anderes Beispiel stellt die Geburt eines neuen Familienmitglieds dar. Wenn die Kaution vorübergehend nicht bezahlt wird, kann mit dem ersparten Geld das Kinderzimmer neu eingerichtet werden. Alternativ können natürlich auch andere teure Gegenstände oder Reisen in Anspruch genommen werden, da das Geld der Mietkaution nirgends feststeckt.
Sicherheit für den Mieter
Für den Mieter entstehen bei der Nutzung einer Mietkautionsbürgschaft, einige Vorteile, welche die Sicherheitsbedürfnisse befriedigen können. Dies wäre zum Beispiel die Überprüfung des Anspruchs. Das heißt, bevor ein Geld vom Bürgen ausbezahlt wird, überprüft dieser den Fall sorgfältig und achtet darauf, ob die Forderung rechtmäßig entstanden ist. Grundsätzlich kann bei einer Mietkautionsbürgschaft die Sicherheit genossen werden, ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag auszusteigen. Jeder Mieter kann sich sicher sein, dass die Bürgschaftsurkunde binnen zweier Werktage in seinem Briefkasten liegt – diese Form der Mietsicherheit basiert auf Schnelligkeit. Letztendlich erhält der Mieter die Sicherheit, die Bürgschaftsgebühren, für 24 Monate, bei unfreiwilligem Eintritt der Erwerbslosigkeit, nicht bezahlen zu müssen.
Sicherheit für den Vermieter
Da ein Mieter diese Urkunde nur bei positiver Bonität erhält, entsteht ein gewisses Maß an Sicherheit, für den Vermieter. Abgesehen davon, entstehen dem Vermieter keine Kosten und kein Zeitaufwand zur Verwaltung der Mietkaution. Jeder Vermieter kann davon ausgehen, dass der Schaden zu 100 Prozent vom Bürgen getragen wird.
Nachteile
Der Nachteil einer Mietkautionsbürgschaft liegt darin, dass der Mieter für die Haftungsübernahme eine jährliche Gebühr aufbringen muss.
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